Maklerrecht.
Die Tätigkeit im Maklerrecht umfasst insbesondere:
• Vertragsberatung
• Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen
• Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Tätigkeit im Maklerrecht umfasst insbesondere:
• Vertragsberatung
• Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen
• Gestaltung von allgemeinen Geschäftsbedingungen