Typogramm Fredebeul Immobilienanwälte
privates Baurecht

Privates Baurecht.



Die Tätigkeit im privaten Baurecht umfasst insbesondere:

•   selbstständige Beweisverfahren bei Baumängeln
•   Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
•   Durchsetzung der Vergütungsansprüche des Bauunternehmers einschließlich ihrer Sicherung
•   baurechtliche Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft und der einzelnen Eigentümer

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