Wohnungseigentumsrecht.
Die Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht umfasst insbesondere:
• Konzeption und Gestaltung von Gemeinschaftsordnungen und Verwalterverträgen
• Beschlussanfechtungsverfahren
• Geltendmachung und Beitreibung von Wohngeldern
• Beratung zur Vorbereitung ordnungsgemäßer Eigentümerversammlungen
• Beschlussoptimierungen
• Hilfestellung und Prüfung ordnungsgemäßer Jahresabrechnungen